Der Präsident, der Vizepräsident, der Schatzmeister und sein Stellvertreter bilden den Vorstand der Stiftung im Sinne von §§ 86, 26 BGB.
Er leitet die laufende Stiftungsarbeit, verwaltet das Vermögen, führt die Bücher und stellt den Jahresabschluss auf. Des weitern ist er für die Aufstellung des Wirtschaftsplans und die Jahresrechnung des Zweckbetriebs verantwortlich. Er entscheidet über die Verwendung von Erträgen des Stiftungsvermögens.
Die Verwaltung des Stiftungsvermögens wurde der Stadtsparkasse Essen unter der Vorgabe einer konservativen Anlagestrategie übertragen. Zusätzlich werden kompetente, unabhängige Berater hinzugezogen, um Chancen und Risiken zu erkennen.
Vorstand im Sinne des BGB