Großstifter werden

Beispiel für ein außergewöhnliches Engagement

Ab einer Zustiftung von 25t € aufwärts erwirbt der Stifter in unserer Stiftung laut Satzung das Recht auf die Förderung ausgewählter Zwecke der Stiftung aus den Erträgen seines Vermögensanteils, beispielsweise für Tutorien.

Mit einer Zustiftung von 80t € lässt sich beispielsweise jährlich ein bestimmtes, ausgewähltes Seminar fördern.